Problem Außenwerbung
Zur Relevanz des Problems der Außenwerbung habe ich mit einem Unterstützer eine Reise nach Frankreich für ein Filmprojekt unternommen. Über Marsaille mit hohem Werbeaufkommen führte die Reise nach Grenoble, der ersten europäischen Stadt mit striktem Werbevorbot im öffentlichen Raum.
Das Ergebnis ist beeindruckend genauso wie Bürgerneister Eric Piolle, der 2014 u.a. für die Idee “Bäume statt Werbetafeln” gewählt wurde und diese konsequent umgesetzt hat.
Wie können in Berlin Verbesserungen umgesetzt werden?
Das Volksbegehren “Berlin Werbefrei” ist dafür eine ganz große Chance. Allerdings wird die Kampagne durch multiple weltweite Krisen belastet. Sollte das Bürgervotum an der enormen notwendigen Stimmenanzahl scheitern, sollte das Anliegen wie eine Volksinitiative weiterbehandelt werden. Das Begehren gelangt wieder ins Abgeordnetenhaus zurück.
In diesem Fall wäre hier ein Weg als Anregung für die Berliner Politik aufgezeigt:
Maßnahmeplan Außenwerbung für Berlin entwickeln!
Der Senat wird aufgefordert, die Erarbeitung eines umfassenden Konzepts für einen „Maßnahmeplan Außenwerbung für Berlin“ zu entwickeln. Dazu soll ein Zukunftsrat Außenwerbung gebildet werden. Mittelfristig sollen die Ergebnisse in die Gesetzgebung einfließen.
Der Maßnahmeplan soll Außenwerbung im öffentlichen Raum stark reduzieren mit dem Ziel, den öffentlichen Raum aufzuwerten und den hohen Energieverbrauch durch Digitalwerbung und deren störende Wirkung einzuschränken. Werbeanlagen dürfen nicht mehr durch Bewegung Aufmerksamkeit generieren, die zu Lasten der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum geht.
Ziel: Ausstieg zum Einstieg in die Umsetzung vorbildlich urbaner Klimaschutzziele!
Dieser Maßnahmeplan Außenwerbung soll folgende Eckpunkte beinhalten:
- Die Bezirke verlängern keine Verträge für Außenwerbeanlagen und schließen keine neuen Verträge für Außenwerbeanlagen ab. Ausnahmen bilden einzelne Werbeflächen, vornehmlich für Kulturwerbung.
- Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verlängern keine Verträge für Außenwerbeanlagen und schließen keine neuen Verträge für Außenwerbeanlagen ab. Ausnahmen bilden einzelne Werbeflächen, vornehmlich für Kulturwerbung.
- Die Anstalten öffentlichen Rechts verlängern keine Verträge für digitale Werbeanlagen und schließen keine neuen Verträge für digitale Werbeanlagen ab. Insbesondere auf Bahnhöfen soll die Belästigung durch Großmonitore beseitigt werden.
- Der Öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch hinterleuchtete und digitale Werbung wird beim kommenden Neuabschluss ab dem Jahr 2033 keine digitale Werbung und andere Formen von Bewegtwerbung mehr beinhalten. Der öffentliche Raum wird optisch entlastet, die Verkehrssicherheit verbessert und die Verschwendung von Energie gestoppt.
- Der Öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen und andere geklebte Werbeplakate wird beim kommenden Neuabschluss ab dem Jahr 2033 eine Obergrenze für Plakatformate beinhalten. Angestrebt wird ein maximales Bogenformat von 4/1 (1.185 x 1.750 mm) wie an den Haltestellen des ÖPNV, was die Stadtbildverträglichkeit gegenüber Großflächenwerbung verbessert. Zudem soll auf digitale, drehende und hinterleuchtete Litfaßsäulen verzichtet werden.
- Wo immer es rechtlich möglich ist, sollen bereits heute Neuanträge auf Einrichtung von digitalen Werbeanlagen abgelehnt werden.
- Private Baugerüstwerbung soll nicht mehr zulässig sein.
- Das Werbekonzept Stadtbild Berlin soll fortgeführt werden und die Bezirke in der Bewertung und Abwehr einer störenden Häufung von Werbeanlagen gestärkt werden.
Begründung + Erläuterung
Der mittelfristige Ausstieg der kommunalen Träger und Bezirke aus der Außenwerbung hat Vorbildcharakter und trägt zu einer wesentlichen Aufwertung der Liegenschaften und des öffentlichen Raumes bei. Die Einnahmeverluste sind vor dem Hintergrund des Qualitätsgewinns hinnehmbar. Im Resultat verbleiben die Ausnahmen für einzelne geeignete Werbeflächen, deren Lage mit einer geeigneten Form der lokalen Bürgerbeteiligung ermittelt werden sollen.
Bei den Anstalten öffentlichen Rechts beschränkt sich der Ausstieg auf die digitale Außenwerbung. Einfache hinterleuchtete Werbeträger sollen weiterhin die Anlagen der Haltestellen des BVG mitfinanzieren.
Es ist ein Gebot des Umweltschutzes, dass digitale Werbeanlagen aus dem öffentlichen Raum herausgenommen werden. Sie müssen mit einem Aufwand von mehreren hundert Watt pro Quadratmeter durchgängig – auch in Konkurrenz zum Tageslicht – betrieben werden. Einfache Plakatwerbung nutzt das Tageslicht. Bereits heute vergeuden Digitalanlagen soviel Strom wie viele tausend Privathaushalte. Es ist ein Gebot zur Umsetzung der Klimaschutzziele, vorbildlich diesen leicht verzichtbaren Energieaufwand zu beseitigen.
Neben der Energieverschwendung durch digitale Werbeanlagen ist weiterer negativer Effekt die Verkehrsgefährdung. Digitalwerbeanlagen konkurrieren z.B. an Straßenkreuzungen mit der Aufmerksamkeit für das Verkehrsgeschehen, blenden und lenken durch Bildbewegung ab. Bedeutende Großstädte wie z.B. Frankfurt/Main kommen ohne digitale Werbeanlagen aus.
Deshalb soll durch den klar beabsichtigten Ausschluss von Digitalanlagen in den neuen Werbeverträgen eine langfristige Planungsperspektive für die Werbeunternehmen geschaffen werden. Bei Ermessensspielräumen bei der Genehmigung sollte es bereits heute zur Ablehnung von Digitalwerbeanlagen kommen, um die negativen Effekte zeitnah zu minimieren.
Die Vereinnahmung des öffentlichen Raumes in Bahnhöfen durch digitale Werbeanlagen ist eklatant. Für viele sensible Menschen gelten Bahnhöfe dadurch nicht mehr als barrierefrei. Bahnhöfe sollen aber leicht erreichbar und nutzbar und der öffentliche Nahverkehr attraktiv für alle sein.
Um den optisch nachteiligen Gebrauch von Litfasssäulen für Werbegroßflächen zu vermeiden, sollen zukünftig nur noch Bogenformate von maximal 4/1 (1.185 x 1.750 mm) zulässig sein. Dies trägt wesentlich zur Stadtbildverträglichkeit von Litfasssäulen bei.
Eine generelle Obergrenze für Bogenformate von maximal 4/1 soll angestrebt werden, was die Stadtbildverträglichkeit anderer Werbeträger durch mehr Kleinteiligkeit und Vielfalt wesentlich verbessert.
Die Zulässigkeit von privater Baugerüstwerbung führt regelmäßig zum Missbrauch bzw. zu Unruhe durch den Verdacht von Missbrauch. Der Lebensalltag vieler Mieterinnen und Mieter sowie das Stadtbild werden gestört, obwohl dies mit der Bauordnung leicht unterbunden werden kann.
Im „Werbekonzept Stadtbild Berlin“ wurde bereits 2014 die Stadtbildunverträglichkeit großer Digitalwerbeanlagen für fast alle Gebietstypen und der Bedarf für Regelungen dazu festgestellt. Dies soll nun mit diesem Beschluss vorangetrieben werden.
Im „Werbekonzept Stadtbild Berlin“ soll eine Neubewertung von störender Häufung von Werbeanlagen entwickelt werden, die die Bezirke in die Lage versetzen, jenseits von Gewohnheitsrechten störende Häufungen von Werbeanlagen zu beseitigen. Die heutigen Auslegungen von „störender Häufung“ reichen nicht mehr aus und viele Stadtbereiche sind mit Werbeanlagen überfrachtet.
Dazu ein Film aus dem Jahe 2019: