Kritik am Bauvorhaben Köpenicker Str. 18-20

Nun ist auch einer der letzten Kulturfreiräume an der Spree bedroht – der Sage Beach-Club in seiner heutigen Form. Der Eigentümer des Grundstücks Nicolas Berggruen hat eine Bauvoranfrage beim Bezirk eingereicht, die man als planerischen Amoklauf bezeichnen könnte.

Mitten in das denkmalgeschützte Ensemble will er zwei Gebäuderiegel hineinquetschen. Ganz nach dem Motto, probieren kann man das ja mal. Es ist ja nur eine Bauvoranfrage. Im Planungsausschuss wurde das am 17.2.22 vorgestellt. Die Kritik führte jedoch nicht zu einer Reduzierung der Baumasse, sondern zu einer Zunahme. Denn offenbar auf Initiative des Bezirks ist noch ein zweiter Riegel dazugekommen, im Hof zwischen Remise und Hauptgebäude, vorgestellt am 5.10.2023. Das geht weder von den Abstandsflächen, noch funktional und denkmalrechtlich. Der Beach-Club war dann einmal.

Planmaterial: Öffentlich am 5.10.2023 im Planungsausschuss vorgestellte Bauvoranfrage

Zusammenfassend kann man sagen:

  1. Der Abstand zum westlichen Behala-Grundstück von nur 0,2 der Höhe (Abstand Gewerbegebiet) verbietet sich, denn zukünftig wird dort ein Mischgebiet oder ähnliches sein mit dem Abstandsrecht 0,4 der Höhe. Weil die Umnutzung des Behala-Grundstücks weg vom Industriegebiet längst beschlossen ist, verstößt das Heranrücken der Planung mit zu geringem Abstand klar gegen das Rücksichtsnahmegebot. (Beispiel hier) Deshalb können und müssen diesbezügliche Voranfragen mit Nein beschieden werden.
  2. Der Abstand zum Spreeufer soll wenigstens die Planungsleitlinien Kreuzberger Ufer erfüllen, also 30 Meter Meter. Die neue Bauflucht muss sich also am Denkmalbestand (Abstand ca. 28 Meter zum Spreeufer) orientieren. Das ist auch denkmalgerecht.
  3. Der Neubau “erschlägt” das Denkmal auch durch seine Bauhöhe – mit 7 Geschossen zwei Geschosse über dem Denkmal, bis zu 28,90 m hoch. Insgesamt verbietet auch der Umgebungsschutz von Denkmälern im Denkmalbereich die Genehmigung.
  4. Der zweigeschossige Riegel im Innenhof ist durch die von ihm ausgehende Enge und Dominanz ebenfalls denkmalrechtlich unzulässig. Auch mit dem Abstandsrecht und der Erschließung (u.a. Feuerwehr) gibt es offenbar Probleme. Deshalb können und müssen diesbezügliche Voranfragen mit Nein beschieden werden.

Die Vorbescheidsanfragen sind abzulehnen. Möglich wäre folgende Gebäudeanordnung:

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Spreeufer für alle: Viktoriaspeicher-Areal an der Schillingbrücke

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Ausgelöst durch den Bürgerentscheid “Spreeufer für alle!” und den anschließenden Ideenaufruf Kreuzberger Ufer plane ich an einer optimalen städtebaulichen Figur auf diesem großen Grundstück. Auf Grund der großen Grundstückstiefe (ca. 135 Meter) lässt sich hier der Bürgerentscheid mit seinem 50-Meter-Freiraum zum Ufer umsetzen. Die offenen Spangen mit eingeschobenen Torhäusern und drei Punkthäusern folgen dem Planungsziel, für alle Räume einen Spreebezug herzustellen und gleichzeitig den bebaubaren Teil des Grundstücks optimal und intensiv zu nutzen. Hier sind rund 76.000 m² BGF aufgezeigt, was eine angemessene Nutzung darstellt. Damit kann ein Uferpark entstehen, der auf der Kreuzberger Seite bislang fehlt.

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Der Katalog zum “Ideenaufruf Kreuzberger Ufer” 2011

Planungsrevision Spreeufer – Köpenicker Straße 11-14

Planungsrevision Spreeufer – Köpenicker Straße 11-14

Koepi-seite-1-webIm Bebauungsplanverfahren 2-35 wurde bisher nicht viel Rücksicht auf den 2008 stattgefundenen Bürgerentscheid “Spreeufer für alle!” genommen. Damals wurden 50 Meter Abstand von Neubauten zum Flussufer beschlossen. Die geplanten Gebäude auf den Grundstücken der Firmen Zapf und Tengelmann reichen teilweise jedoch bis fast ans Wasser.

Jetzt sollen in einem neuen Anlauf wenigstens die bezirklichen Planungsleitlinien, die eine Baufreiheit von 30 Metern zum Spreeufer vorsehen, umgesetzt werden. Um dies zu unterstützen habe ich in einer Machbarkeitsstudie aufgezeigt, dass der vergrößerte Uferabstand mehr räumliche Qualität bringen kann und die bauliche Nutzung nur unwesentlich schmälert.

Dazu gab es BVV-Anträge der PARTEI. Unter dem Tital “Planungsrevision Spreeufer” soll nun mehr Urbanität am Kreuzberg Ufer erreicht werden, bevor es zu spät ist. Das Bebauungsplanverfahren 2-35 ist kurz vor dem Abschluss.

Antrag zum Tengelmann-Grundstück
Antrag zum Zapf-Gelände
Antrag zur Heeresbäckerei

Die Anträge wurden über viele Sitzungen intensiv debattiert. Es gab viel Unterstützung aus der Anwohnerschaft und anderen Initiativen. Herausgekommen ist eine Ablehnung des Antrages zu Tengelmann-Grundstück, obwohl die Grünen diesen zugestimmt haben. Gescheitert ist dieser an den Stimmen der Linken, völlig unverständlich. Dennoch bleibt es fraglich, ob bis ans Wasser und in das Naturufer hinein gebaut werden darf.

Der Antrag zum Zapfgelände wurde, offenbar um die Linke zur Zustimmung zu bewegen, in einen Prüfantrag umgewandelt und ist beschlossen. Das Ergebnis der Prüfung ist eine umfangeiche Abhandelung über die Vor- und Nachteile des “Absägens” der Gebäuderiegel (Vorlage des Bezirksamtes hier). Ergebnis: Eine Verkürzung der Riegel wird es nicht geben. Eine Qualifizierung der Planung im Sinne des Antrages hätte auch eine echte Umplanung der Riegel gebraucht. Dazu sah das Bezirksamt offenbar keine Veranlassung. Im Gegenteil: Obwohl durch den Beschluss des Antrags zur Heeresbäckerei der Block an der Brücke nun wegfällt (der planerisch die Begründung für den geringen Uferabstand des Zapf-Riegels war), sieht das Bezirksamt keine Begründung zur Umplanung auf dem Zapfgelände. Ein freistehender Riegel hätte doch was…

Das zähe Ringen um die Qualität der Spreeufer geht weiter. Erfolg: Vor der Heeresbäckerei entfällt der Baublock, der bis 5 Meter an das Ufer herangereicht hätte.

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Planung Heeresbäckerei

Im Antrag ist die planungsrechtliche Situation beschrieben: Antrag zur Heeresbäckerei
Das geplante Gebäude mit den roten Doppelpfeilmarkierungen soll entfallen. Der Antrag hat zu einer Beschlusslage geführt, die das geplante Gebäude verhindert.

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ZUKUNFT am Ostkreuz

Das einzigartige Kulturprojekt ZUKUNFT am Ostkreuz in der Laskerstr. 5 ist bedroht. Der Mietvertrag wurde nicht verlängert, Ende Mürz 2022 droht das Aus. Zudem soll auf den Nachbargrundstücken und in der Umgebung der Laskerstraße massiv gebaut werden. Eine große Welle der Unterstützung für den Erhalt der Zukunft ist im Gange, auch der Bezirk setzt sich dafür ein. Jedoch scheint man sich dort mit dem Abriss abgefunden zu haben und sucht eher ein Ersatzgrundstück oder eine Neubauform mit einem Kulturanteil.

Die Planungsagentur sieht jedoch das planungsrechtiche Potential nicht ausgeschöpft. Zwar wird das Baurecht  für das Grundstück nach §34 BauGB gehandelt, jedoch hätte der Bezirk hier gute Gründe seine Planungshoheit auszuüben und einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Dieser könnte ein Baufeld für einen Geschossbau auf dem Bereich der vor einigen Jahren ausgebrannten und provisorisch nutzbar gemachten Räumen an der westlichen Grundstücksgrenze ausweisen. Das wäre eine Bebauung von über einem Drittel des Grundstücks. Dazu kommt das Baufeld mit dem eingeschossigen Bestandsbau, dem eigentlichen Kino Zukunft mit dem Keller für Musikveranstaltungen.

Daraus würde sich eine bauliche Nutzung des Grundstücks mit einer GFZ von 2,42 und einer GFZ von 0,54. Das ist nicht üppig, aber gerade so auskömmlich und kann gut mit der Besonderheit des Ortes und dem Biotopanteil begründet werden. Hier die Flächenstudie dazu:

Studie Zukunft

Flächenstudie als PDF hier