Nun ist auch einer der letzten Kulturfreiräume an der Spree bedroht – der Sage Beach-Club in seiner heutigen Form. Der Eigentümer des Grundstücks Nicolas Berggruen hat eine Bauvoranfrage beim Bezirk eingereicht, die man als planerischen Amoklauf bezeichnen könnte.
Mitten in das denkmalgeschützte Ensemble will er zwei Gebäuderiegel hineinquetschen. Ganz nach dem Motto, probieren kann man das ja mal. Es ist ja nur eine Bauvoranfrage. Im Planungsausschuss wurde das am 17.2.22 vorgestellt. Die Kritik führte jedoch nicht zu einer Reduzierung der Baumasse, sondern zu einer Zunahme. Denn offenbar auf Initiative des Bezirks ist noch ein zweiter Riegel dazugekommen, im Hof zwischen Remise und Hauptgebäude, vorgestellt am 5.10.2023. Das geht weder von den Abstandsflächen, noch funktional und denkmalrechtlich. Der Beach-Club war dann einmal.
Planmaterial: Öffentlich am 5.10.2023 im Planungsausschuss vorgestellte Bauvoranfrage
Zusammenfassend kann man sagen:
- Der Abstand zum westlichen Behala-Grundstück von nur 0,2 der Höhe (Abstand Gewerbegebiet) verbietet sich, denn zukünftig wird dort ein Mischgebiet oder ähnliches sein mit dem Abstandsrecht 0,4 der Höhe. Weil die Umnutzung des Behala-Grundstücks weg vom Industriegebiet längst beschlossen ist, verstößt das Heranrücken der Planung mit zu geringem Abstand klar gegen das Rücksichtsnahmegebot. (Beispiel hier) Deshalb können und müssen diesbezügliche Voranfragen mit Nein beschieden werden.
- Der Abstand zum Spreeufer soll wenigstens die Planungsleitlinien Kreuzberger Ufer erfüllen, also 30 Meter Meter. Die neue Bauflucht muss sich also am Denkmalbestand (Abstand ca. 28 Meter zum Spreeufer) orientieren. Das ist auch denkmalgerecht.
- Der Neubau “erschlägt” das Denkmal auch durch seine Bauhöhe – mit 7 Geschossen zwei Geschosse über dem Denkmal, bis zu 28,90 m hoch. Insgesamt verbietet auch der Umgebungsschutz von Denkmälern im Denkmalbereich die Genehmigung.
- Der zweigeschossige Riegel im Innenhof ist durch die von ihm ausgehende Enge und Dominanz ebenfalls denkmalrechtlich unzulässig. Auch mit dem Abstandsrecht und der Erschließung (u.a. Feuerwehr) gibt es offenbar Probleme. Deshalb können und müssen diesbezügliche Voranfragen mit Nein beschieden werden.
Die Vorbescheidsanfragen sind abzulehnen. Möglich wäre folgende Gebäudeanordnung: