Planungsrevision Spreeufer – Köpenicker Straße 11-14

Planungsrevision Spreeufer – Köpenicker Straße 11-14

Koepi-seite-1-webIm Bebauungsplanverfahren 2-35 wurde bisher nicht viel Rücksicht auf den 2008 stattgefundenen Bürgerentscheid “Spreeufer für alle!” genommen. Damals wurden 50 Meter Abstand von Neubauten zum Flussufer beschlossen. Die geplanten Gebäude auf den Grundstücken der Firmen Zapf und Tengelmann reichen teilweise jedoch bis fast ans Wasser.

Jetzt sollen in einem neuen Anlauf wenigstens die bezirklichen Planungsleitlinien, die eine Baufreiheit von 30 Metern zum Spreeufer vorsehen, umgesetzt werden. Um dies zu unterstützen habe ich in einer Machbarkeitsstudie aufgezeigt, dass der vergrößerte Uferabstand mehr räumliche Qualität bringen kann und die bauliche Nutzung nur unwesentlich schmälert.

Dazu gab es BVV-Anträge der PARTEI. Unter dem Tital “Planungsrevision Spreeufer” soll nun mehr Urbanität am Kreuzberg Ufer erreicht werden, bevor es zu spät ist. Das Bebauungsplanverfahren 2-35 ist kurz vor dem Abschluss.

Antrag zum Tengelmann-Grundstück
Antrag zum Zapf-Gelände
Antrag zur Heeresbäckerei

Die Anträge wurden über viele Sitzungen intensiv debattiert. Es gab viel Unterstützung aus der Anwohnerschaft und anderen Initiativen. Herausgekommen ist eine Ablehnung des Antrages zu Tengelmann-Grundstück, obwohl die Grünen diesen zugestimmt haben. Gescheitert ist dieser an den Stimmen der Linken, völlig unverständlich. Dennoch bleibt es fraglich, ob bis ans Wasser und in das Naturufer hinein gebaut werden darf.

Der Antrag zum Zapfgelände wurde, offenbar um die Linke zur Zustimmung zu bewegen, in einen Prüfantrag umgewandelt und ist beschlossen. Das Ergebnis der Prüfung ist eine umfangeiche Abhandelung über die Vor- und Nachteile des “Absägens” der Gebäuderiegel (Vorlage des Bezirksamtes hier). Ergebnis: Eine Verkürzung der Riegel wird es nicht geben. Eine Qualifizierung der Planung im Sinne des Antrages hätte auch eine echte Umplanung der Riegel gebraucht. Dazu sah das Bezirksamt offenbar keine Veranlassung. Im Gegenteil: Obwohl durch den Beschluss des Antrags zur Heeresbäckerei der Block an der Brücke nun wegfällt (der planerisch die Begründung für den geringen Uferabstand des Zapf-Riegels war), sieht das Bezirksamt keine Begründung zur Umplanung auf dem Zapfgelände. Ein freistehender Riegel hätte doch was…

Das zähe Ringen um die Qualität der Spreeufer geht weiter. Erfolg: Vor der Heeresbäckerei entfällt der Baublock, der bis 5 Meter an das Ufer herangereicht hätte.

Als PDF HIER

 

Planung Heeresbäckerei

Im Antrag ist die planungsrechtliche Situation beschrieben: Antrag zur Heeresbäckerei
Das geplante Gebäude mit den roten Doppelpfeilmarkierungen soll entfallen. Der Antrag hat zu einer Beschlusslage geführt, die das geplante Gebäude verhindert.

Heeresb-web

 

 

 

 

 

 

 

 

Planungsagentur